Bestimmungen und Verhaltensregeln zur Teilnahme am Oldtimertreffen in Hermannsburg
-Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
-Fußgänger haben Vorrang.
-Das Befahren ist ausschließlich auf den zugewiesenen Flächen gestattet.
-Bewegungs- und Spaßfahrten sind untersagt, es sei denn, sie sind mit dem Veranstalter am Info-Stand zu Vorführungszwecken abgestimmt.
-Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
-Von den Fahrzeugen dürfen keine Umweltgefahren ausgehen. Bei Eintritt einer solchen Gefahr ist diese umgehend zu beseitigen und der Veranstalter am Info- Stand zu informieren.
-Der Veranstalter, die Oldtimerfreunde Südheide e.V., hat während des gesamten Veranstaltungswochenendes das Hausrecht im Örtzepark und somit die Entscheidungshoheit in allen Belangen rund um das Gelände und die Veranstaltung. Der Veranstalter kann, falls notwendig, Platzverweise aussprechen.
Haftungsausschluss:
Ich nehme auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Ich trage die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von mir verursachten Schäden, einschließlich solcher an den von mir benutzten Fahrzeugen.
Ich erkenne an, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernimmt. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dem vorgenannten Haftungsausschluss bzw. der Haftungsbeschränkung stimme ich nicht nur im eigenen Namen zu, sondern auch im Namen meiner Begleiter, Helfer, eines ggf. abweichenden Fahrzeugeigentümers sowie sämtlicher natürlicher oder
juristischer Personen, auf die im Schadensfall Ansprüche übergehen könnten.
Sofern die von mir vertretenen Personen den Bedingungen nicht zustimmen, stelle ich den Veranstalter von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei, die mangels Zustimmung gegen ihn geltend gemacht werden könnten.
Darüber hinaus stelle ich den Veranstalter in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegenüber dem Veranstalter aufgrund eines von mir verursachten Schadensereignisses geltend gemacht werden.
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